Erfassung
Konfliktbewertung
Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Eingriffsregelung

Nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) muss ein Planungsträger für einen Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen des Fachplanes einen landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) vorgelegen.

Der LBP enthält die Erfassung und Bewertung des Naturhaushaltes, eine Beschreibung der durch den Eingriff ausgelösten Wirkfaktoren und der daraus entstehenden Konflikte, die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie eine Ermittlung und Darstellung von Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Auf Basis einer Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung wird nachgewiesen, ob und wie die Eingriffe in Natur und Landschaft durch die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen kompensiert bzw. ausgeglichen werden.

Ökologische Baubegleitung

Insbesondere im Rahmen von Bauvorhaben und sonstigen Infrastrukturmaßnahmen (Straßen, Eisenbahnstrecken, Versorgungsleitungen, Hochwasserschutzanlagen etc.) ist eine Kontrolle der Einhaltung der Auflagen und Bedingungen bei der Bauausführung der technischen Gewerke unabdingbar, um die Folgen der Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten. Das betrifft besonders folgenden Bereiche:

  • Biotop- und Artenschutz
  • Gewässerschutz / Wasserhaltungsmaßnahmen
  • Rekultivierung/Renaturierung
  • Oberbodenschutz-/sicherung
  • Rodung / Baufeldfreimachung
  • Immissions-, Emissionsschutz
  • Bautabuzeiten
  • Baustoffe

Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung wird

  • die Ausführung genehmigter Eingriffe sowie
  • die Umsetzung von Vermeidungs-, Minimierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

überwacht. Die Überwachungsergebnisse werden so aufbereitet, dass der Vorhabensträger seiner Nachweispflicht gegenüber den Genehmigungsbehörden nachkommt.

 

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